InfoAktuellUnser VereinVorstandSatzungDer Weg zu unsMitglied werdenGebührenordnungUnser VerbandZuchtbuchstelle InfoFreie BerichteArchivWie Züchter - Motivation in Bezug auf Hundeausstellungen zu Nichte gemacht werden Der Hund ist keine KatzeEmpfehlungen beim HundekaufHund in PensionDie Impfungen des HundesHund im RechtErbrecht beim HaustierGedanken beim HundekaufLeitfaden AusstellungSeriös -Unseriös-Über Hundevereine,ihre Funktionäre,ihre ZüchterGrenzlandsiegerschau am 19. Mai 2024 in VölklingenVereinsnachrichten 25Vereinsnachrichten 24Vereinsnachrichten 23Vereinsnachrichten 22Vereinsnachrichten 21Vereinsnachrichten 20Vereinsnachrichten 19Vereinsnachrichten 18Vereinsnachrichten 17Vereinsnachrichten 16Vereinsnachrichten 15Vereinsnachrichten 14Vereinsnachrichten 13Vereinsnachrichten 12FotoinspirationenTermineKalenderSeminareZuchtZuchtordnung ZüchterBichon FriseBiewer Yorkshire TerrierBolonka ZwetnaChihuahuaPapillonParson Russel TerrierShiba InuShi TzuYorkshire TerrierDeckrüdenZuchtwarte URCIHilfe für HundehalterZuhause gesuchtKontaktOnlinemeldescheinDownloadsGästebuchLinksImpressumDatenschutzArchiv
Banner 2.jpg emblem URCI (2).1.jpg emblem URCI (2).1.jpg
Copyright © 2018 HVSP e.V.
Stand: 06.06.2018
 

Vereinssatzung des HVSP e.V.

§ 1: Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen: Hunde Verein Saar-Pfalz 
kurz HVSP e.V.

Sein Sitz ist in Hermersberg, er wird ins zuständige Vereinsregister (Zweibrücken) eingetragen.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts " Steuerbegünstigte Zwecke " der Abgabenordnung. 

§ 2: Zweck und Aufgaben
Zweck des Vereins ist die Förderung des Hundesports zum Wohle der Tiere und die Zucht von Rassehunden.

Der Verein erstrebt den freiwilligen Zusammenschluss von Rassehundezüchtern und Hundeliebhabern mit dem Ziel einer weiteren Verbesserung der einzelnen Rassen. Um dies zu erreichen führt der Verein kynologische Veranstaltungen durch, organisiert Hundeübungsevents, Ausstellungen und Zuchtschauen.

Außerdem hat sich der Verein das Ziel gesetzt, über unseriöse Hundevereine, Personengruppen und Züchter zu informieren. Ebenso wird über die Verletzung tierschutzrechtlicher Bestimmungen und Straftatbestände im Zusammenhang mit Tieren informiert.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Der Verein schließt sich der Union der Rassehunde Clubs 1972 International e.V. (URCI e.V.), einem international tätigen Dachverband an, der auch das Zuchtbuch führt und die Veranstaltungen schützt.

Der Verein ist gemeinnützig. 

§ 3: Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 




§ 4: Mitgliedschaft

Mitglied kann jeder gut beleumundete Tier- bzw. Hundefreund werden.
Minderjährige können mit Zustimmung ihres gesetzl. Vertreters Mitglied werden.
Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der/die 1. bzw. der/die 2. Vorsitzende. Im Falle der Ablehnung eines Aufnahmeantrages sind dem Antragsteller die Gründe schriftlich mitzuteilen. Gegen diesen Bescheid ist innerhalb von 2 Wochen der Einspruch zulässig. Über den Einspruch entscheidet der Vorstand.

Keine Aufnahme finden Hundehändler, Tierquäler, sowie Personen die gegen das Deutsche Tierschutzrecht verstoßen.

§ 5: Beginn und Ende der Mitgliedschaft

1. Die Aufnahme in den Verein kann mündlich und schriftlich beantragt werden.

2. Die Mitgliedschaft endet:

a) durch Austritt 
b) durch Ausschluss 
c) durch Tod

3. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.

4. Der Austritt erfolgt:

a) bei groben und wiederholten Verstoßes gegen die Satzung oder andere schriftliche Regelungen des Vereins oder gegen die Interessen des Vereins.

b) wegen unehrenhaften Verstoßes innerhalb des Vereinslebens.

c) wegen groben unkameradschaftlichen Verhaltens

d) wegen Nichtzahlung des Jahresbeitrages oder sonstiger fälliger Beträge nach erfolgter Mahnung und zweimonatlichem Verzug. 

e) wenn eine für die Annahme der Mitgliedschaft maßgebende Voraussetzung nicht oder nicht mehr zutrifft.

f) scheidet ein Hauptmitglied aus, dann scheiden automatisch alle ihm angeschlossene Familienmitglieder mit aus. 

5. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

6. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Sacheinlagen oder Spenden ist ausgeschlossen. 


§ 6: Jahresbeitrag

Die Höhe des Jahresbeitrages wird vom Vorstand festgelegt und von der nächsten folgenden Mitgliederversammlung bestätigt. Der Beitrag ist auch dann zu zahlen, wenn ein Mitglied während des Geschäftsjahres austritt, ausgeschlossen wird oder erst während des laufenden Geschäftsjahres eintritt.

Neueingetretene Mitglieder finden erst Anerkennung, wenn der Jahresbeitrag entrichtet ist. Der Jahresbeitrag ist bis spätestens 01.03. des Geschäftsjahres zu entrichten. 

§ 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder

Alle Mitglieder sind berechtigt Anträge zur Mitgliederversammlung zu stellen.
Alle Mitglieder können zu jedem Amt gewählt werden.
Die Mitgliederrechte können erst ausgeübt werden, wenn der Jahresbeitrag entrichtet ist.

Die Mitglieder sind verpflichtet die Bestrebungen des Vereins tatkräftig zu unterstützen, zu fördern und alle Bestimmungen des Vereines einzuhalten.

Falls das Mitglied züchtet, die Hundezucht- und Haltung ernsthaft und redlich zu betreiben, seine Tiere gewissenhaft zu pflegen, sowie die Tiere von Krankheiten frei zu halten und bei Bedarf tierärztlich versorgen zu lassen. Alle Würfe müssen im Zuchtbuchführenden Verband eingetragen werden. (es gilt die Zuchtordnung der URCI e.V.) 

§ 8: Organe des Vereins

1. Die Mitgliederversammlung
2. Der Vorstand 

§ 9: Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist einmal im Geschäftsjahr, möglichst im Frühjahr, vom Vorstand einzuberufen.

Die Mitglieder sind schriftlich, unter Bekanntgabe der Tagesordnung, rechtzeitig mind. 4 Wochen vorher, einzuladen, Tagesordnungspunkte sind schriftlich, spätestens 2 Wochen vor der Versammlung beim Vorstand einzureichen.

Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe dies verlangen.

Die Wahl des Vorstandes und weiterer Funktionäre des Vereins.

Die Wahl der 2 Kassenprüfer auf die Dauer von 2 Jahren. Die Kassenprüfer haben das Recht, die Vereinskasse und die Buchführung jederzeit zu überprüfen. Über die Überprüfung und Buchführung haben sie der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.

Die Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichtes des Vorstandes, des Prüfungsberichtes der Kassenprüfer und Erteilung von Entlastungen.

Beschlussfassung über Satzungsänderungen und alle sonstigen vom Vorstand übertragenen Aufgaben, sowie die nach der Satzung übertragenen Angelegenheiten. 

§ 10: Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus folgenden Personen:

dem 1. Vorsitzenden 
dem 2. Vorsitzenden 
dem Schriftführer 
dem Kassenwart 
dem 1. Beisitzer 
dem 2. Beisitzer

1. und 2. Vorsitzender vertreten den Verein, jeweils einzeln, gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB.

Der Schriftführer ist verpflichtet über jede Sitzung ein Protokoll anzufertigen.

Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und führt Buch über die Ein- und Ausgaben. Der Vorstand wird auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Er bleibt jedoch solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Eine Wiederwahl des Vorstandes ist möglich.

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in den Vorstandsitzungen, diese werden bei Bedarf einberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn 4 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist eine neue Sitzung einzuberufen, diese ist dann ohne Rücksicht auf die erschienenen Vorstandsmitglieder beschlussfähig.

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters. Sitzungsleiter ist der 1. Vorsitzende, im Verhinderungsfall der 2. Vorsitzende. Wenn beide verhindert sind, ein vom 1. Vorsitzenden bestimmtes Vorstandsmitglied.

Vorstand, Hauptzuchtwart und Richterobmann des Dachverbandes können zu Sitzungen eingeladen werden. 

§ 11: Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

1. Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der 1.Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Bei Verhinderung beider, ein vom 1. Vorsitzender bestimmter Stellvertreter.

2. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, es sei denn, Gesetz und Satzung schreiben eine andere Stimmenmehrheit vor. Eine Vertretung der Stimmabgabe ist nicht möglich. Die Beschlussfassung erfolgt durch Zuruf bzw. Handzeichen, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen oder die Satzung dem entgegenstehen.

Die Wahl des Vorstandes erfolgt in getrennten Wahlgängen. Nacheinander werden in jeweils einem Wahlgang gewählt:

der 1. Vorsitzende 
der 2. Vorsitzende 
der Schriftführer 
der Kassenwart 
der 1. Beisitzer 
der 2. Beisitzer

Die Wahl kann in offener Abstimmung erfolgen. Auf Antrag eines Mitgliedes muss geheim abgestimmt werden.

Über die Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift angefertigt.

Wird auf der Mitgliederversammlung ein Antrag gestellt, müssen ¾ der anwesenden Mitglieder zustimmen, sonst ist der Antrag abgelehnt. 

§ 12: Satzungsänderungen

Eine Änderung der Satzung kann durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Ein Beschluss der eine Änderung der Satzung enthält, bedarf einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder.

Bei der Einladung ist die Angabe des zu ändernden Paragraphen der Satzung in der Tagesordnung bekannt zu geben. 

§ 13: Vermögen

Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Vereins, werden ausschließlich zur Erreichung des Vereinszweckes verwendet.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 

§ 14: Vereinsauflösung

Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei ¾ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für die Auflösung stimmen müssen.

Das Restvermögen wird einem Deutschen Tierschutzverein gestiftet. Welchem Tierschutzverein, wird bei der Auflösung des Vereines mit einfacher Mehrheit durch die Anwesenden bestimmt.

Für die Richtigkeit der Satzung zeichnen die unten aufgeführten Gründungsmitglieder

Bann, den 08. September 2010

Gründungsmitglieder:

1. Schätz-Schöneberger, Ingeborg; 
2. Klenk, Julia; 
3. Fies, Christian; 
4. Kraft, Gabriela; 
5. Kraft Michael; 
6. Ulmer, Sylvia 
7. Hoffmann, Thomas; 
8. Vock, Martina; 
9. Werner, Michael; 
10. Derks, Alexandra; 
11. Derks, Matthias; 
12. Schöneberger, Ralf

-----------------------------------------------------------
Satzungsänderung per HV am 06.12.14

Betraf die Paragraphen § 1, § 4, § 9, § 14

Per beigefügtem Protokoll, Einladung und TOP`s